|
Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M., Fachanwältin für Informationstechnologierecht, schreibt regelmäßig für die 14-tägige Kolumne "Der E-Shop-Tipp" in der Internet World Business.
|
19.10.2011
"Pferdeäpfel" und "Pferdeleckerli"
Zwei Süßwarenhersteller stritten über das Markenrecht an den von ihnen verwendeten - durchaus ungewöhnlichen - Produktbezeichnungen. So sah das Oberlandesgericht Hamm keine Verwechslungsgefahr der Bezeichnungen von zwei Pralinensorten als "Pferdeäpfel" und "Pferdeleckerli". Dies wurde u.a. damit begründet, dass Pferdeleckerli ein Futter für Pferde und Pferdeäpfel letztlich dessen "Endprodukt" sind.
Urteil des OLG Hamm vom 24.05.2011 I-4 U 216/10 GRUR-RR 2011, 312
|