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Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M., Fachanwältin für Informationstechnologierecht, schreibt regelmäßig für die 14-tägige Kolumne "Der E-Shop-Tipp" in der Internet World Business.
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25.02.2011
Hinweispflicht auf nicht bestehendes Widerrufsrecht
Bei Zeitschriftenabonnements, die mittels vorgedruckter Bestellkarten in anderen Zeitschriften zustande kommen, handelt es sich nicht um Verträge über die Lieferung von "sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs". Daher besteht nach § 312b Abs. 3 Nr. 5 BGB insoweit kein Widerrufsrecht des Kunden.
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hält den Verkäufer jedoch für verpflichtet, den Besteller darauf hinzuweisen, dass ein Widerrufsrecht nicht besteht und die Bestellung des beworbenen Zeitschriftenabonnements mithin rechtsverbindlich ist. Unterlässt der Verkäufer dies, handelt er wettbewerbswidrig.
Hinweis: Das Gericht hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen (dortiges Aktenzeichen I ZR 17/10).
Urteil des OLG Hamburg vom 17.12.2009
3 U 55/09
JurPC Web-Dok. 199/2010
AfP 2010, 582
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