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Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M., Fachanwältin für Informationstechnologierecht, schreibt regelmäßig für die 14-tägige Kolumne "Der E-Shop-Tipp" in der Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterInternet World Business

 

 

22.03.2012

Streitwert bei Unterlassungsansprüchen wegen unzureichender Widerrufsbelehrung

Die Höhe der Gerichtskosten und Anwaltsgebühren in Gerichtsverfahren hängt von dem durch das Gericht festgesetzten Streitwert ab. Im Verfahren der einstweiligen Verfügung, das ein Verbraucherverband mit dem Ziel der Unterlassung eines wettbewerbswidrigen Verhaltens wegen fehlender oder unzureichender Widerrufsbelehrung betreibt, beträgt der Streitwert in der Regel 15.000 Euro. Da hier ein erhebliches Allgemeininteresse daran besteht, dass die Verbraucher über das ihnen zustehende Widerrufsrecht zutreffend informiert werden, ist der Streitwert in der Regel höher zu bewerten als bei der Klage eines Mitbewerbers. Beschluss des OLG Frankfurt vom 04.08.2011
6 W 70/11
K&R 2011, 806
JurPC Web-Dok. 1/2012