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Rechtsinfos zu Schritt 1: Inhalt des Newsletters
Sie müssen als Versender des Newsletters erkennbar sein!
Anonyme elektronische Werbung ist unzulässig: Nach § 7 Abs. 2 Nr. 4 des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) ist die Werbung mit Nachrichten, bei denen die Identität des Absenders verschleiert oder verheimlicht wird, eine unzumutbare Belästigung und daher wettbewerbswidrig.
Um der Pflicht aus § 7 UWG nachzukommen, muß Ihr Newsletter außerdem ein Impressum haben (vgl. dazu den nächsten Schritt 2), doch sollten Sie sich als Absender auch bereits aus der Betreffzeile der eingehenden eMail ergeben. Dann muss der Empfänger die Mail nicht erst öffnen, um den Absender erkennen zu können.
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