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Assistent: Rechtssichere b2c-Onlineauktionen in 10 Schritten
Der Assistent gilt für die Rechtslage zu b2c-Onineauktonen, wenn also ein Unternehmer über Onlineauktionen Waren an Verbraucher verkauft oder versteigert. Ob Sie als Unternehmer bzw. als gewerblicher Händler einzustufen sind und damit alle rechtlichen Anforderungen an gewerbliche Händler einzuhalten haben, wird in Schritt 1 behandelt. Der Begriff der "Auktion" oder des "Auktionsangebotes" bezeichnet dabei alle Vertriebsmöglichkeiten über Onlineauktionshäuser und betrifft gleichzeitig auch das Verkaufen über die Sofort-Kaufen-Option oder eBay-Express.
So gehen Sie vor:
Klicken Sie nacheinander die Schritte 1 - 10 in der oberen Navigationsleiste an und überprüfen und verändern Sie Ihr Auktionsangebot anhand der Hinweise.
Sie können sich zum Abhaken der einzelnen Schritte auch die Checkliste "Informationspflichten bei b2c-Onlineauktionen" ausdrucken!
Bitte beachten Sie: Jeder Prüfungsschritt enthält als Unterpunkte
- “Rechtsinfos” und
- “Praxistipps”,
damit Sie sich eingehend informieren können.
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