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Aktuelles Internetrecht

Das sagen die Kunden
"Einige positive Anmerkungen zu Ihrer Seite: sehr schöne Aufmachung, sehr informativ und man kann es sehr gut verwenden."
Oliver Konzelmann
per eMail am 02.06.2009
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Schritt 1: Gewerblichkeit


Sind Sie ein gewerblicher Händler?


Dieser Assistent und die rechtlichen Hinweise darin richten sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen, die als sog. Unternehmer über Onlineauktionen (einschließlich "eBay Express") ihre Waren an Verbraucher vertreiben. Die Hinweise gelten also für den Bereich business-to-consumer (b2c).

 

  1. Wenn Sie nicht gewerblich handeln, sondern nur privat ab und zu etwas über Onlineauktionen verkaufen, können Sie diesen Assistenten verlassen. Die rechtlichen Hinweise gelten nicht für Sie.


  2. Wenn Sie gewerblich handeln, haben Sie alle Vorschriften zu beachten, die auch für “normale” b2c-Onlineshops gelten. Sie sollten dann alle Schritte dieses Assistenten durchlaufen und Ihre Auktionsangebote den Hinweisen entsprechend anpassen.