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Aktuelles Internetrecht

Das sagen die Kunden
"Einige positive Anmerkungen zu Ihrer Seite: sehr schöne Aufmachung, sehr informativ und man kann es sehr gut verwenden."
Oliver Konzelmann
per eMail am 02.06.2009
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Praxistipps zu Schritt 1: So stellen Sie fest, ob Sie gewerblicher Händler sind!


Vergleichen Sie anhand dieser Beispiele, um festzustellen, ob Sie als privater oder gewerblicher Händler einzustufen sind:

 

  • Sie verkaufen die Kinderkleidung Ihrer Kinder, die nicht mehr benötigt wird und auch andere gebrauchte Gegenstände aus Ihrem Hauhalt. Damit haben Sie es auf eine hohe Anzahl von Auktionen gebracht.


    -> Sie sind privater Verkäufer


  • Sie kaufen neue und gebrauchte Ware auf Flohmärkten auf und verkaufen sie nebenbei über Internetauktionen weiter.


    -> Sie sind gewerblicher Verkäufer


  • Sie verkaufen nebenbei die Restposten aus Ihrem "richtigen" Geschäft unter einem privaten Account.


    -> Sie sind gewerblicher Händler