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Oliver Konzelmann
per eMail am 02.06.2009
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Rechtsinfos zu Schritt 1: So stellen Sie fest, ob Sie ein gewerblicher Händler sind!


Ob ein Verkäufer privat verkauft oder als gewerblicher Händler einzustufen ist, kann nur anhand verschiedener Kriterien im Einzelfall festgestellt werden.

 

Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalles an, wie der Jurist sagt. Leider ist im gesetz nicht genau geregelt, wann die Kriterien der Gewerblichkeit erfüllt sind. Vieles ergibt sich aus der Rechtsprechung, die sich jedoch erst entwickelt und nicht einheitlich ist.

 

Es gibt also keine spezielle Anzahl von Verkäufen, ab der eine Gewerblichkeit anzunehmen ist. Im Zweifel kann nur dazu geraten werden, sich als gewerblich zu betrachten und wegen des hohen Abmahnrisikos lieber alle Anforderungen eines Unternehmers zu erfüllen! 

 

Ob ein Verkäufer als privat oder gewerblich anzusehen ist, hängt von diesen Kriterein ab:

 

  • Anzahl der Versteigerungen pro Monat,
  • mehrere, zeitgleiche Versteigerungen,
  • Anzahl der Bewertungen,
  • der Anbieter hat einen “Shop” hat,
  • der Anbieter ist Powerseller,
  • es besteht ein gewerblicher Account,
  • es besteht ein Account bei eBay-Express,
  • Anbieten von neuer Ware,
  • Anbieten einer Vielzahl gleichartiger Artikel.

 

Kein Kriterium ist, ob der Verkäufer Gewinn macht oder überhaupt mit Gewinnerzielungsabsicht verkauft. Eine Nebentätigkeit reicht aus.