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Schritt 1: Trennung des Verbraucher- und Geschäftskundenbereichs
Verkaufen Sie an Verbraucher und an andere Unternehmer?
Die strengen Anforderungen aus der Preisangabenverordnung (PAngV) gelten grundsätzlich immer, wenn Sie in Ihrem Onlineshop Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig Waren oder Dienstleistungen anbieten. Letztverbraucher sind dabei private und gewerbliche Kunden.
Sie dürfen von den Preisauszeichnungspflichten aber gegenüber gewerblichen Kunden abweichen, wenn Sie dafür sorgen, dass Verbraucher keinen Zutritt zu Angeboten für gewerbliche Kunden haben.
Daraus folgt:
- Sollten Sie nur an
Verbraucher verkaufen, müssen Sie alle Anforderungen der PAngV befolgen und damit auch alle Hinweise in den folgenden Schritten des Assistenten in Ihrem Onlineshop beachten.
- Sollten Sie nur an
Unternehmer verkaufen, ist ein deutlicher Hinweis im Onlineshop erforderlich: "Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden." Die Preisauszeichnung richtet sich dann nicht nach der PAngV und Sie können den Assistenten an dieser Stelle verlassen.
- Sollten Sie sowohl an Unternehmer als auch an Verbraucher verkaufen, sollten Sie einen eigenen Geschäftskundenbereich einrichten. Sollte das nicht möglich sein, müssen Sie den Shop durchweg so gestalten, wie die Verbraucherschutzgesetze das erfordern. Bei der Preisauszeichnung müssen Sie dann ebenfalls alle Hinweise in den folgenden Schritten dieses Assistenten beachten.
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