Lexikon: Abmahnung
Die Abmahnung ist die außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen, insbesondere eines Unterlassungsanspruchs wegen eines Verstoßes im Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Domainrecht usw.
Die Abmahnung ist ein „Vertragsangebot“. Ihr Gegenüber behauptet, einen Anspruch auf Unterlassung gegen Sie haben und bietet Ihnen an, die Unterlassung für die Zukunft vertraglich zu regeln.
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