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per eMail am 02.06.2009
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Lexikon: Consumer-to-consumer (c2c)


Geschäfte im Bereich “consumer to consumer” betreffen den eCommerce zwischen zwei Verbrauchern. Verbraucher ist jeder, der ein Rechtsgeschäft zu privaten Zwecken abschliesst. Davon abzugrenzen ist der sog. Unternehmer, der in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit Verträge abschließt. Das gilt auch bei nur nebenberuflicher Tätigkeit. 

 

Im Gegensatz dazu bezeichnet man Geschäfte im Bereich “business to consumer” (b2c) als Geschäfte zwischen einem Umternehmer und einem Verbraucher und solche zwischen zwei Unternehmer als “business to business” (b2b).