Lexikon: Fernabsatzkauf


Nach § 312 b Abs. 1 und Abs. 2 BGB liegt ein sog. Fernabsatzkauf vor, wenn der Verkäufer Unternehmer ist, der Käufer Verbraucher ist und der Vertrag unter ausschliesslicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. eMail, Fax, Telefon) zustande kommt. Als Konsequenz sind von dem Verkäufer diverse Informationspflichten zu beachten.