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per eMail am 02.06.2009
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Lexikon: Gattungsschuld


Bei der Gattungsschuld bezieht sich der Vertrag auf eine Sache, die nur der Art nach, also nach generellen Merkmalen bestimmt ist. Ein anderes Wort für Gattung wäre z.B. Typ oder Sorte. Dem Käufer ist es egal, welche Sache aus der Gattung er erhält, weil alle gleich sind. Nach § 243 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) muss der Verkäufer aber eine Sache von mittlerer Art und Güte leisten.