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per eMail am 02.06.2009
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Lexikon: Teledienst oder Mediendienst


Für Teledienste galt das Teledienstegesetz (TDG), welches am 01.02.2007 durch das neue Telemedeingesetz abgelöst wurde. Sie sind Informations- und Kommunikationsdienste, die der individuellen Nutzung dienen. Beispiele: Telebanking, Datendienste wie Websites mit Verkehrs-, Wetter-, Umwelt- und Börseninfos, Onlineshops, Firmenpräsentationen, Telespiele. Es spielt dabei für die Einordnung keine Rolle, ob der Teledienst entgeltlich oder unentgeltlich ist. Nach dem alten § 2 Abs. 2 Ziffer 5 TDG zählten Online-Shops zu den Telediensten.

 

Von den Telediensten waren die Mediendienste abzugrenzen, für die der Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) galt. Auch dieses Gesetz wurde durch das neue Telemediengesetz abgelöst. Mediendienste dienten der Meinungsbildung, richteten sich an die Allgemeinheit und waren reine Massenkommunikations- oder Informationsdienste (Beispiele Web-Radio, Online-Zeitung).

 

Heute gilt für den Bereich der Onlineshops nur noch der einheitliche Begriff der Telemedien.