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Oliver Konzelmann
per eMail am 02.06.2009
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Lexikon: Telemedien


Telemedien sind nach § 1 Telemediengesetz (TMG) alle elektronsichen Informations- und Kommunikationsdienste, die 

 

  • keine Telekommunikationsdienste im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und
  • kein Rundfunk im Sinne des Rundfunkstaatsvertrag (RfStV) sind.

 

Damit fallen Angebote wie Onlineshops unter den Begriff der Telemedien.