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Das sagen die Kunden
"Einige positive Anmerkungen zu Ihrer Seite: sehr schöne Aufmachung, sehr informativ und man kann es sehr gut verwenden."
Oliver Konzelmann
per eMail am 02.06.2009
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Fachanwältin für Informationstechnologierecht
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 Abmahnung   legalershop.de® - Hinweis auf Originalware ist wettbewerbswidrig 


 

 

Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M., Fachanwältin für Informationstechnologierecht, schreibt regelmäßig für die 14-tägige Kolumne "Der E-Shop-Tipp" in der Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterInternet World Business

 

 

08/06 2009:

Hinweis auf Originalware ist wettbewerbswidrig


In Internetauktionen werden oftmals rechtswidrige Plagiate von Markenwaren angeboten. Ein eBay-Händler nahm dies zum Anlass, folgenden klarstellenden Hinweis in seine Angebote aufzunehmen: "Garantie – Echtheitsgarantie: Die Echtheit aller von uns angebotenen Waren wird hiermit ausdrücklich garantiert! Sämtliche Waren in unserem Sortiment sind 100% Originalwaren."

 

Das Landgericht Bochum sah in seinem Urteil von 12. Februar 2009 (Az.: 12 O 19/09) darin einen Wettbewerbsverstoß. Die Verpflichtung des Verkäufers, Originalware zu liefern, ergebe sich bereits aus dem Vertrag. Dies gelte nur dann nicht, wenn ausdrücklich etwas anderes vereinbart werde. Durch die Garantiezusage  habe der Verkäufer vorgetäuscht, seinen Kunden einen besonderen Vorteil – nämlich echte Markenware – anzubieten. Das schulde er vertraglich allerdings ohnehin. Die Werbung mit einer derartigen Selbstverständlichkeit sei deshalb irreführend im Sinne von Paragraf 5 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und damit unzulässig.

 

Den Hinweis "Originalware" sollten eBay-Händler aus diesem Grund in ihrer Produktbeschreibung vermeiden. Die Echtheit eines Artikels darf nämlich nicht derart herausgestellt werden, dass der Kunde den Eindruck gewinnt, der Anbieter hebe sich in Sachen Qualität von der Konkurrenz ab.

 

Ausgabe 12/2009