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"Einige positive Anmerkungen zu Ihrer Seite: sehr schöne Aufmachung, sehr informativ und man kann es sehr gut verwenden."
Oliver Konzelmann
per eMail am 02.06.2009
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Fachanwältin für Informationstechnologierecht
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 Allgemeine Geschäftsbedingungen   legalershop.de® - Stellung der AGB im Handel mit Consumern und mit Business-Kunden 


 

 

Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M., Fachanwältin für Informationstechnologierecht, schreibt regelmäßig für die 14-tägige Kolumne "Der E-Shop-Tipp" in der Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterInternet World Business

 

 

17/07 2006:

Stellung der AGB im Handel mit Consumern und mit Business-Kunden


Bei Verbrauchergeschäften (B2C) gelten strengere Anforderungen an die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in den Internet-Vertrag als bei der Verwendung im unternehmerischen Geschäftsverkehr (B2B). 

 

Beim Verbraucherverkehr ist ein ausdrücklicher Hinweis auf die AGB erforderlich, außerdem die Möglichkeit der Kenntnisnahme und das ausdrückliche Einverständnis des Verbrauchers. Internet-Händler müssen in ihrem Onlineshop daher den ausdrücklichen Hinweis "Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unterbringen und die AGB in die Navigation der Website aufnehmen, damit diese jederzeit einsehbar sind. Schließlich muss das Bestellformular so gestaltet sein, dass der Verbraucher die Kenntnisnahme und das Einverständnis durch Anklicken eines Kästchens vor dem Absenden bestätigen muss. Das Formular sollte dabei direkt mit dem AGB-Text verlinkt sein.

 

Beim Unternehmerverkehr ist ebenfalls ein Hinweis auf die Geltung der AGB erforderlich. Dieser kann sich jedoch schon daraus ergeben, dass sich die AGB in der Navigation des Shops befinden. Es reicht aus, dass das Einverständnis zur Geltung der AGB durch schlüssiges Verhalten erklärt wird, nämlich durch die Bestellung selbst. Um Beweisproblemen aus dem Weg zu gehen, sollten B2B-Händler die AGB also in der Navigation aufführen und einen einfachen Hinweis "Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen" in das Bestellformular aufnehmen. Sie müssen sich die Bedingungen aber vor dem Abschicken der Bestellung nicht durch den Kunden "absegnen" lassen.

 

Ausgabe 14/2006