Änderung der Verpackungsverordnung zum 01.01.2009
Händler und Hersteller müssen sich seit 01.01.2009 zwingend an einem flächendeckenden Entsorgungssystem (z.B. „Duales System“) beteiligen und sämtliche Verpackungen lizensieren lassen. Größere Händler müssen zusätzlich eine sogenannte „Vollständigkeitserklärung“ abgeben. Die Möglichkeit - wie bisher - die Entsorgung von Verpackungen selbst zu gewährleisten und den Kunden darüber zu informieren, besteht jetzt nicht mehr.
„Verpackung“ in diesem Sinne ist jegliche Art von Verpackungsmaterial: Verkaufsverpackung, Umverpackung, Transportverpackung (einschließlich Verpackungsmaterial wie Luftpolstertaschen, Chips, Holzwolle, etc.). Sofern Shopbetreiber Artikel deutscher Hersteller weiterverkaufen, wird zumindest die Verkaufsverpackung bereits seitens des Herstellers lizensiert sein. Werden noch weitere Verpackungen verwendet, z.B. für die Versendung der Ware, muss sich der Händler selbst um die Lizensierung kümmern. Darüber hinaus sind Händler zur Abgabe einer Vollständigkeitserklärung bis zum 01.Mai eines jeden Jahres verpflichtet, wenn große Mengen Verpackungsmaterial anfallen. Das ist ab einer Jahresmenge von mehr als 80 Tonnen Glas, 50 Tonnen Papier bzw. Karton oder 30 Tonnen sonstiger Materialen der Fall.
Falls noch nicht geschehen, medlen Sie Sie sofort bei einem Entsorgungssystem an, um alle Verpackungsmaterialien lizensieren zu lassen. Prüfen Sie, ob Sie aufgrund der bei Ihnen anfallenden Jahresmengen zur Abgabe einer Vollständigkeitserklärung verpflichtet sind. Löschen Sie die nach bisheriger Rechtslage erforderlichen Informationstexte zur Rücknahmeverpflichtung im E-Shop.
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