Legalershop.de - Internetrecht für Ihren Onlineshop
MUSTERSHOP
DEMO MUSTERSHOP
ANMELDUNG MUSTERSHOP
SHOPPRÜFUNG
UPDATE-SERVICE
ONLINEKONFERENZ
HILFE BEI ABMAHNUNGEN
ARTIKEL & INFOS
NEWSLETTER
WEBLOG
PRESSE-ECKE
S. HEUKRODT-BAUER
PARTNER
 
Aktuelles Internetrecht

Das sagen die Kunden
"Einige positive Anmerkungen zu Ihrer Seite: sehr schöne Aufmachung, sehr informativ und man kann es sehr gut verwenden."
Oliver Konzelmann
per eMail am 02.06.2009
legalershop.de
legalershop.de
Login
Username:

Password:




Neuestes Update
Fachanwältin für Informationstechnologierecht
  Home  |  Sitemap  |  Datenschutz  |  AGB  |  Kontakt  |  Impressum 
 Dies & Das   legalershop.de® - Händlerhaftung im Affiliate Marketing 


 

 

Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M., Fachanwältin für Informationstechnologierecht, schreibt regelmäßig für die 14-tägige Kolumne "Der E-Shop-Tipp" in der Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterInternet World Business

 

 

18/08 2008:

Händlerhaftung im Affiliate Marketing


Onlinehändler, die für den Internetvertrieb ihrer Artikel Partnerprogramme nutzen, können nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 8.2.2008 (Az.: 6 U 149/07) wegen Wettbewerbsverstößen ihrer Geschäftspartner abgemahnt werden.

 

Ein Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln ("Merchant") stellte seinen Geschäftspartnern ("Affiliates") Webseiten zur Verfügung. Kunden konnten darüber direkt beim Merchant bestellen, wofür der Affiliate eine Provision erhielt. Nachdem einer der Geschäftspartner unzulässige Meta-Tags verwendet hatte, wurde der Merchant von einem Mitbewerber wegen Wettbewerbsverstoßes direkt abgemahnt.

 

Zu Recht, wie das Oberlandesgericht Köln entschied. Produktvermarkter hafteten auch dann für ihre Affiliates, wenn diese die vertraglichen Vorgaben überschreiten und einen Wettbewerbsverstoß begehen. Der Affiliate sei Beauftragter im Sinne des § 8 Abs. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Er handle selbst dann noch "im Unternehmen" des dahinterstehenden Merchants, wenn er dessen Vorgaben missachte. Wer viele Hilfspersonen einschalte und davon profitiere, müsse umgekehrt auch die damit verbundenen Risiken tragen und könne sich nicht darauf berufen, dass es unzumutbar sei, alle beauftragten Geschäftspartner zu kontrollieren.

 

Danach müssen Produktvermarkter die Einhaltung ihrer vertraglichen Vorgaben in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht überprüfen und ihre Affiliates kontrollieren. Angesichts der Größe mancher Partnerprogramme verlangen die Kölner Richter praktisch Unmögliches. Es bleibt abzuwarten, ob diese Rechtsprechung sich durchsetzt.

 

Ausgabe 17/2008