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per eMail am 02.06.2009
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 Dies & Das   Schwierige Zielgruppe: Kinder als Kunden 

Schwierige Zielgruppe: Kinder als Kunden




Ausgabe 12/06

Kinder und Jugendliche stellen eine wirtschaftlich interessante, aber auch risikoreiche Zielgruppe für Online-Händler dar. Denn grundsätzlich sind Verkäufe an Minderjährige nur mit Genehmigung der Eltern wirksam. Im Zweifel müssen Händler die Ware zurücknehmen. 

 

Unter 7-Jährige sind nicht geschäftsfähig und scheiden als Kunden aus. Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren sind dagegen beschränkt geschäftsfähig und können teilweise Verträge schließen. Wenn sie dadurch aber einen nicht lediglich rechtlichen Vorteil erlangen, benötigen sie die Einwilligung ihrer Eltern. Dies ist der Fall, wenn bei einem Kauf der Minderjährige zur Zahlung eines Kaufpreises verpflichtet ist. Daher erfordert jeder Kauf die Genehmigung des gesetzlichen Vertreters. Ohne diese ist das Geschäft schwebend unwirksam. Wenn Eltern also nachträglich von dem Einkauf ihres Sprösslings erfahren, können sie die Genehmigung verweigern und den Kauf ohne weiteres rückgängig machen. Riskant für den Händler ist dabei, dass nicht, wie etwa beim normalen Rücktrittsrecht, eine Frist von nur zwei Wochen gilt.

 

Allerdings dürfen Kinder ab 7 Jahren nach dem Taschengeldparagrafen wirksam über eigenes Geld verfügen, wenn der Kauf aus eigenen Mitteln bezahlt wird. Dass der Kauf mit Taschengeld bezahlt wurde, muss der Händler beweisen. Während der Beweis bei Angeboten im unteren Preissegment wie bei Handy-Logos und Klingeltönen eher leicht zu führen sein wird, sieht das bei einem Laptop-Kauf wegen der Kaufpreishöhe anders aus. Händler sollten sich also gut überlegen, ob sie hochwertige Waren überhaupt an Jugendliche verkaufen und liefern.

 

 


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