|
Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M., Fachanwältin für Informationstechnologierecht, schreibt regelmäßig für die 14-tägige Kolumne "Der E-Shop-Tipp" in der Internet World Business.
| 22/07 2006:
Gefährliches Suchmaschinen-Marketing für Ihren Webshop
Die Funktion "Weitgehend passende Keywords" bei der Schaltung von Google-Adwords-Anzeigen birgt ungeahnte Risiken. Ohne es zu merken, läuft der Werbende Gefahr, teure Markenrechtsverletzungen zu begehen und abgemahnt zu werden.
Die Gerichte sind sich uneins in der Frage, ob die Nutzung fremder Marken als Metatags oder Keywords eine Rechtsverletzung darstellen. Solange hier kein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vorliegt, ist also Vorsicht geboten. Aber wer denkt schon an die Verletzung von Marken, wenn er eine Anzeige mit vermeintlich "sauberen" Schlüsselworten schaltet?
Die Option "Weitgehend passende Keywords" ist die Standardoption bei Google-Adwords und führt dazu, dass die Technik die Keywords des Werbenden um verwandte Begriffe ergänzt. Die passenden Keywords können daher zur Schaltung der Anzeige führen, ohne dass sie explizit gebucht wurden. Schnell werden so Anzeigen mit Kennzeichen geschaltet, die als Inlandsmarke, als Gemeinschaftsmarke oder als IR-Marke geschützt sind. Zwar kann mit der Option "Ausschließende Keywords", der Aufruf ungewollter Begriffe verhindert werden. Allerdings müssen dann jeweils Minus-Zeichen vor die Begriffe gesetzt werden. Doch wer möchte sich schon die Arbeit machen, alle einschlägigen Markenbezeichnungen mit einem vorangestellten Bindestrich in die Datenbank einzupflegen?
Werbende sollten daher ausschließlich die Option "Genau passende Keywords" verwenden. Dann erscheint die Anzeige nur bei der Suche nach den gebuchten Keywords. Dafür müssen sämtliche Schlüsselbegriffe in eckigen Klammern eingegeben werden.
Ausgabe 15/2006
|