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Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M., Fachanwältin für Informationstechnologierecht, schreibt regelmäßig für die 14-tägige Kolumne "Der E-Shop-Tipp" in der Internet World Business.
| 16/11 2006:
Beachten Sie fremde Markenrechte!
Als Onlinehändler müssen Sie fremde Markenrechte beachten, wenn Sie keine Abmahnung bekommen wollen. Prüfen Sie, ob es sich bei den vermeintlichen Restposten-Schnäppchen um Plagiate handelt und nutzen Sie nur Domainnamen und Keywords, die nicht geschützt sind. Fragen Sie aber nicht nur deutsche Marken ab, denn in Deutschland gelten auch IR-Marken und EU-Gemeinschaftsmarken.
Deutsche Marken werden vom Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA) in München verwaltet. Unter www.dmpa.de gibt es eine Onlineabfrage mit der dazugehörigen Liste für die Klasseneinteilungen.
Die "IR-Marke" ist die Internationale Registrierung von Marken nach dem Madrider Markenabkommen (MMA) und nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA). Das Register wird von der World Intellectual Property Organization (WIPO) in Genf geführt. Die Eintragung einer Marke in dieses Register hat automatisch den Schutz der Marke in allen 183 Mitgliedsstaaten, unter anderem die USA und Japan, zur Folge. Auch IR-Marken können Sie – direkt bei der WIPO – online recherchieren. EU-Gemeinschaftsmarken sind beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante eingetragen und automatisch in allen EU-Ländern geschützt. Auch Gemeinschaftsmarken können im Internet online abgefragt werden.
Betrachten Sie Deutschland markenrechtlich nicht als "Insel". Sie müssen auch Marken außerhalb der nationalen Grenzen beachten. Denn schließlich kann weltweit auf Ihren Onlineshop zugegriffen werden.
Übrigens: Die Links zu den genannten Online-Recherchetools finden Sie unter Webcode 0623010 auf www.internetworld.de.
Ausgabe 23/2006
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