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Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M., Fachanwältin für Informationstechnologierecht, schreibt regelmäßig für die 14-tägige Kolumne "Der E-Shop-Tipp" in der Internet World Business.
| 26/05 2008:
Wann ist der Vertrieb von Markenware über eBay erlaubt?
Der Internetverkauf von Markenware ist seitens des Markeninhabers oft beschränkt oder ganz verboten. Das Landgericht (LG) Mannheim hat mit Urteil vom 14.03.2008 (Az.: 7 O 263/07 Kart) entschieden, dass solche Vertriebsbeschränkungen zulässig sind.
Ein „zugelassener Vertriebspartner“ hatte gegen eine Vertriebsvereinbarung verstoßen und Waren der Marke „Scout“ über eBay verkauft. Das LG entschied, dass der Vertrag wirksam ist und keine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung im Sinne des § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) darstellt. Es liege ein berechtigtes Interesse des Markeninhabers vor, einen qualitätsangemessenen Vertrieb zu gewährleisten und den Verkauf über das Onlineauktionshaus eBay zu verhindern. Zugelassene Vertriebshändler sollten bestehende Verträge mit Markeninhabern daher überprüfen, bevor Sie Artikel bei eBay anbieten.
Anderes gilt für Händler, die keine Vertriebsvereinbarung haben - solange sie ihre Waren ordnungsgemäß aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) importieren. Nach § 24 Markengesetz ist das Recht des Markeninhabers nämlich „erschöpft“, wenn die Artikel mit Zustimmung des Herstellers innerhalb der EU oder dem EWR in Verkehr gebracht wurden. Dann dürfen sie im Sinne der „Vertriebsfreiheit“ ohne Beschränkungen weiterverkauft werden.
Der Vertrieb von Markenware über eBay ist daher zulässig, soweit keine entgegenstehende Vereinbarung mit Herstellern oder Markeninhabern getroffen und die Ware über aus Europa importiert wird.
Ausgabe 11/2008
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