|
Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M., Fachanwältin für Informationstechnologierecht, schreibt regelmäßig für die 14-tägige Kolumne "Der E-Shop-Tipp" in der Internet World Business.
| 22/06 2009:
eBay: Widerrufsrecht durch Rückgaberecht ersetzen?
Die lang diskutierte Frage, ob bei eBay das Widerrufsrecht durch ein Rückgaberecht ersetzt werden darf, bejahte das Landgericht Düsseldorf mit Beschluss am 20.11.2008 (Az.: 38 O 61/08).
Eine Händlerin hatte eine Abmahnung erhalten, nachdem sie in ihrem eBay-Shop Verbrauchern das Rückgaberecht eingeräumt hatte. Das Landgericht sah darin jedoch keinen Wettbewerbsverstoß. Die Rückgabebelehrung auf der Angebotsseite sei ausreichend. eBay-Angebote seien, so entschieden die Richter, einem Verkaufsprospekt im Sinne des Paragrafen 356 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch gleichzustellen. Der Kunde habe Gelegenheit, sich mit der Belehrung vertraut zu machen. Aus dem Gesetz gehe nicht hervor, dass der Käufer die Belehrung bereits vor Vertragsschluss in Textform erhalten müsse. Es reiche, ihm spätestens bei Lieferung der Ware die Belehrung zu übersenden.
Einige Gerichte haben die Frage anders entschieden und fordern das Vorliegen der Rückgabebelehrung in Textform bereits bei Vertragsschluss. Bei eBay ist demzufolge eine rechtzeitige Belehrung dann nicht möglich. Da sich Abmahner wegen des sogenannten fliegenden Gerichtsstands innerhalb Deutschlands das für sie günstigste Gericht aussuchen können, sollten eBay-Händler daher das Widerrufsrecht nicht durch eine Rückgabebelehrung ersetzen, bis diese Frage höchstrichterlich entschieden ist.
Ausgabe 13/2009
|