Was gehört in Ihr Impressum?
Für Betreiber von Online-Shops besteht nach § 5 Telemediengesetz (TMG) die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung und damit zur Veröffentlichung eines Impressums. Als Shop-Betreiber sind Sie daher verpflichtet, den Kunden genau darüber zu informieren, “wer Sie sind”.
1. Inhalt des Impressums
Der Inhalt des Impressums richtet sich nach § 5 TMG. Teilweise überschneidet sich die Impressumspflicht mit den Informationspflichten, die nach §§ 312 b ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für den Fernabsatzkauf bestehen. Während Sie beim Fernabsatzkauf sicherstellen müssen, dass der Kunde seinen Vertragspartner kennt und weiss, an wen er sich z.B. im Falle von Reklamationen zu wenden hat, geht es beim Impressum um die Klarstellung, wer der Anbieter der Website ist. Auch wenn es teilweise zu doppelten Informationen kommt, müssen Sie die Regelungen des § 5 TMG genauestens “abarbeiten”.
Als Online-Shop-Betreiber müssen Sie informieren über
- den Namen und die vollständige Anschrift der Hauptniederlassung (kein Postfach!), bei juristischen Personen (GmbH, AG u.s.w.) ist zusätzlich der Vertretungsberechtigte zu nennen (z. B. Geschäftsführer oder Vorstand; nicht ausreichend ist, einen “für den Inhalt Verantwortlichen” zu benennen),
- eine erreichbare eMail-Adresse,
- die zuständige Aufsichtsbehörde, wenn Sie eine Tätigkeit mit behördlicher Zulassung ausüben (Beispiele: Gastronomiebetriebe, Makler, Spielhallenbetreiber, Banken, Reisegewerbetreibende, Versicherungsunternehmen, Bauträger, Fahrschulen usw).
- das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das Sie ggf. eingetragen sind einschließlich der dazugehörigen Registernummer,
- wenn Sie einer Berufsgruppe mit bestimmten Zulassungsvoraussetzungen (Abschluss, Diplom etc., d.h. es werden bestimmte fachliche Voraussetzungen vorausgesetzt) angehören , z. B. Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten, Apotheker, Tierärzte, Steuerberater, Vertreter der Heilberufe wie Physiotherapeuten, Logopäden, Hebammen usw:
a) die Kammer, welcher Sie angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind (Link zum Text oder Angabe der Fundstelle im Bundesgesetzblatt),
- in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer. Achtung: Anzugeben ist nicht die Steuernummer, sondern die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Diese ist eine Kennziffer für den mehrwertsteuerfreien Warenaustausch innerhalb der Europäischen Union (EU) und wird benötigt, wenn man EU-Auslandsgeschäfte. Die Nummer wird auf Antrag vom Finanzamt vergeben und ist nicht zu verwechseln mit der "normalen" Steuernummer, die auf Rechnungen anzugeben ist!
Gemäß der EU-Richtlinie (2001/115/EG) ist jeder, der Waren- oder Dienstleistungen erbringt, verpflichtet, mindestens die finanzamtsbezogene Steuernummer anzugeben. Diese Richtlinie ist noch nicht in bundesdeutsches Recht umgesetzt
- die Wirtschaftsidentifikationsnummer nach § 139 c Abgabenordnung (AO), die allerdings von den Finanzbehörden nicht eingeführt wurde.
2. Wo und wie einbauen?
Die genannten Informationen müssen nach § 6 Satz 1 TDG so platziert werden, dass sie für den Surfer "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sind. Was bedeutet das? Das bedeutet, dass die Informationen nicht einfach in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen "versteckt" werden dürfen! Vielmehr sollten Sie ein detailliertes Impressum einrichten, das von jedem Punkt der Website aus per Link erreichbar sein sollte. Insoweit gibt es zwar zwei sich widersprechende Urteile des OLG Karlsruhe (Urteil vom 27.03.2002 Az. 6 U 200/01, Impressum muss mit einem Klick erreichbar sein) und des OLG München (Urteil vom 11.09.2003 Az. 29 U 2681/03 Impressum kann als Unterseite in Seite Kontakt eingefügt werden). Um auf der sicheren Seite zu sein, empfehle ich daher, die Informationen in einer Seite "Impressum" darzustellen und die Seite in die Hauptnavigation aufzunehmen. Der Begriff des Impressums hat sich inzwischen durchgesetzt, man kann aber auch “Anbieterkennzeichnung” wählen.
3. Konsequenzen beim Verstoß gegen die Impressumspflicht
Die Verletzung der Anbieterkennzeichnungspflicht kann zu einem Bußgeld bis zu 50.000,00 Euro führen. Zudem könnten Mitbewerber auf die Idee kommen, Sie wettbewerbsrechtlich (und teuer) abmahnen zu lassen. Hinzu kommt die Möglichkeit der Wettbewerbsvereine und Verbraucherschutzverbände, Sie nach dem Unterlassungsklagengesetz wegen Unterlassung und Schadenersatz in Anspruch zu nehmen.
4. Beispiele für die Formulierung Ihres Impressum
Einzelunternehmen, Tätigkeit ohne Erlaubnispflicht
Otto Mustermann Mustermann-Onlineshop
Beispielstr. 5 12345 Beispielstadt Telefon (01234) 1234567 Telefax (01234) 1234568
eMail: info@mustermann.de
USt.-ID-Nr.: DE 123456789
Einzelunternehmen, Tätigkeit mit Erlaubnispflicht: Beispiel Makler
Immobilienmakler Otto Mustermann
Beispielstr. 5 12345 Beispielstadt Telefon (01234) 1234567 Telefax (01234) 1234568
eMail: info@mustermann.de
Aufsichtsbehörde: Gewerbeaufsichtsamt Beispielsstadt, Aufsichtsstrasse 23, 12345 Beispielsstadt
USt-ID-Nr.: DE 123456789
Freiberufler und zulassungspflichtige Berufe: Beispiel Architekt
Architekturbüro Otto Mustermann
Beispielstr. 5 12345 Beispielstadt Telefon (01234) 1234567 Telefax (01234) 1234568
eMail: info@mustermann.de
Berufsbezeichnung: Architekt
Die Berufsbezeichnung wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesland xyz) verliehen.
Berufsständische Kammer: Architektenkammer des Landes xyz,, Kammerstr. 23, 12345 Beispielsstadt
Berufsrechtliche Regelungen:
Architektengesetz des Landes xyz (ArchG) vom 30. März 1993 geändert durch Gesetz (§11) vom 20. Juli 1998 (GVBl. 1998, S. 216), zuletzt geändert durch Gesetz (Art. 52) vom 6. Februar 2001 (GVBl. 2001, S. 29). Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und der Ingenieure (HOAI) vom 17. September 1976, BGBl I 1976, 2805, 3616, Neugefasst durch Bek. v. 4. 3.1991 I 533; zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 10.11.2001 I 2992.
Einzelkaufmann (e.K.)
Firma Mustermann e.K. Geschäftsführer: Otto Mustermann
Beispielstr. 5 12345 Beispielstadt Telefon (01234) 1234567 Telefax (01234) 1234568
eMail: info@mustermann.de
Registergericht und Handelsregisternummer: Amtsgericht Beispielstadt HRB 1234
USt-ID-Nr.: DE 123456789
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR):
anzugeben sind alle Gesellschafter:
Mustermann GbR
Gesellschafter: Otto Mustermann Heinrich Beispiel
Beispielstr. 5 12345 Beispielstadt Telefon (01234) 1234567 Telefax (01234) 1234568
eMail: info@mustermann.de
USt-ID-Nr.: DE 123456789
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH):
anzugeben ist der/sind die vertretungsberechtigte(n) Geschäftsführer:
Manfred Mustermann GmbH
Geschäftsführer: Otto Mustermann
Beispielstr. 5 12345 Beispielstadt Telefon (01234) 1234567 Telefax (01234) 1234568
eMail: info@mustermann.de
Sitz: Beispielstadt
Registergericht und Handelsregisternummer: Amtsgericht Beispielstadt HRB 1234
USt-Id-Nr.: DE 123456789
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