Mainz, den 24.01.2006
Shopbetreiber tragen nach Widerruf auch die Hinsendekosten
Nach einem aktuellen - noch nicht rechtskräftigen - Urteil des Landgerichts Karlsruhe (Az. 10 O 794/05) haben Betreiber von Internetshops auch die Kosten der ursprünglichen Versandkosten der Ware zu erstatten, wenn Verbraucher von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Die Rechtsanwältin und Betreiberin des Rechts-Mustershops legalershop.de, Sabine Heukrodt-Bauer, macht deutlich, inwiefern die Entscheidung ein erhebliches finanzielles Risiko für Internetverkäufer bedeutet.
Seit dem 08.12.2004 ermöglicht der Gesetzgeber, dem Kunden nach einem Widerruf die Kosten des Rücktransports der Ware aufzuerlegen, auch wenn der Warenwert 40 Euro übersteigt. Zuvor war dies nur möglich, wenn der Warenwert diese Grenze nicht überschritten hatte. Ob der Unternehmer dem Kunden nach dessen Widerruf mit dem Kaufpreis auch die ursprünglich gezahlten Versandkosten erstatten muss, ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt.
Das Landgericht Karlsruhe entschied aktuell, dass der Unternehmer die Hinsendekosten zusammen mit dem Kaufpreis zurückzahlen muss. "Obwohl die Vertragsparteien nach einem Rücktritt einander nur die empfangenen Leistungen zurückzugewähren haben, soll der Unternehmer beim Internetgeschäft Kosten erstatten, die ihm tatsächlich nicht zugute gekommen sind. Im Gegenteil, die Hinsendekosten sind für Versand und Verpackung entstanden und längst verbraucht", kritisiert Heukrodt-Bauer.
Die Expertin für Onlinerecht zu den möglichen Folgen: "Damit tragen Shopbetreiber das Risiko des Widerrufs durch den Verbraucher weitgehend allein. Sollte diese Rechtsprechung Schule machen, wird sich das bei der Kalkulation der Preise im Internethandel bemerkbar machen."
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Über legalershop.de:
Legalershop.de ist ein Mustershop, der die rechtlichen Anforderungen bei Internetgeschäften am Bildschirm veranschaulicht. Das Internetangebot richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Shop selbst einrichten und betreuen und dabei keine anwaltliche Prüfung auf Rechtssicherheit vornehmen lassen. Das von der Mainzer Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer betriebene Portal informiert über rechtssicheres Verkaufen im Internet, wobei legalershop.de entweder online oder auf CD-ROM genutzt werden kann. Während Bücher und juristische Abhandlungen das Thema nur theoretisch behandeln, geht es bei legalershop.de um die praxisgerechte Darstellung. Alle Kaufoperationen können "live" durchgeführt werden. Infozeichen an den rechtlich relevanten Stellen leiten zu leicht verständlichen Erklärungen und Rechtsthemen über. Zum Inhalt gehören unter anderem Allgemeine Geschäftsbedingungen, das Widerrufs- oder Rückgaberecht des Kunden, die Anbieterkennzeichnung und Internetauktionen. Sämtliche Musterformulierungen können übernommen werden.
Weitere Informationen unter www.legalershop.de.
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Pressekontakt Birgit Krause . joern duchstein & partner kommunikationsagentur . Tel: (06131) 90622-44 . E-Mail: krause@jd-p.de . www.jd-p.de
Quelle RAin Sabine Heukrodt-Bauer . Gleiwitzer Str. 5b . 55131 Mainz |