Mainz, den 06.07.2005
Bei Onlineauktionen gehört die Widerrufsbelehrung ins Angebot
Nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 14. April 2005 (Az. 4 U 2/05) muss die Widerrufsbelehrung bei Internetauktionen im Angebotstext selbst platziert und darf nicht hinter Links versteckt werden. Immer wieder verweisen gewerbliche Anbieter bei Internetauktionen über Links auf Rechtsinformationen hin, beispielsweise zu einer so genannten "Mich"-Seite.
"Die Verkäufer sind der Meinung, damit ihren gesetzlichen Informationspflichten gegenüber Verbrauchern nachzukommen. Das kann in diesem äußerst abmahnträchtigen Bereich teuer werden", weist Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer, Betreiberin des Mustershops legalershop.de, hin. Der Bundesgerichtshof hatte bereits am 03. November 2004 (VIII ZR 375/03) geklärt, dass für Anbieter von Onlineauktionen grundsätzlich dieselben Informationspflichten beim Fernabsatzkauf gelten, wie für jeden b2c-Onlineshopbetreiber auch.
Die Belehrung zum Widerrufs- oder Rückgaberecht gehört direkt in den Auktionstext, entschied jetzt das Oberlandesgericht Hamm. Die Kammer bestätigt damit die bereits bestehende, sehr strenge Rechtsprechung zur Frage des "Wie" des Einbaus dieser Informationen.
Die Expertin für Onlineshops Heukrodt-Bauer zur Rechtslage: "Unabhängig vom jeweils genutzten Internetauktionshaus und den dort vorgegebenen technischen Vorgaben sollten gewerbliche Anbieter den Text der Widerrufsbelehrung komplett in den jeweiligen Angebotstext übernehmen. Es reicht nicht aus, die Widerrufsbelehrung für den Kunden nur über Links zur "Mich"-Seite oder anderen Seiten erreichbar zu machen."
Legalershop.de ist ein Mustershop, der die rechtlichen Anforderungen bei Internetgeschäften am Bildschirm veranschaulicht. Das Internetangebot richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Shop selbst einrichten und betreuen und dabei keine anwaltliche Prüfung auf Rechtssicherheit vornehmen lassen. Das von der Mainzer Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer betriebene Portal informiert über rechtssicheres Verkaufen im Internet, wobei legalershop.de entweder online oder auf CD-ROM genutzt werden kann. Während Bücher und juristische Abhandlungen das Thema nur theoretisch behandeln, geht es bei legalershop.de um die praxisgerechte Darstellung. Alle Kaufoperationen können "live" durchgeführt werden. Infozeichen an den rechtlich relevanten Stellen leiten zu leicht verständlichen Erklärungen und Rechtsthemen über. Zum Inhalt gehören unter anderem Allgemeine Geschäftsbedingungen, das Widerrufs- oder Rückgaberecht des Kunden, die Anbieterkennzeichnung und Internetauktionen. Sämtliche Musterformulierungen können übernommen werden. |