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Mainz, den 17.11.2005

Partnerprogramme vor dem Aus?


Ein Urteil des Landgerichts Köln vom 06. Oktober 2005 (Az. 31 O 8/05) sorgt für Aufregung in der Affiliate-Branche. Danach sollen Merchants (Händler/Programmanbieter) direkt für Markenrechtsverletzungen ihrer Affiliates (Webseiten-Betreiber/Programm-Teilnehmer) zur Verantwortung gezogen werden können. Doch: "Eine Kontrolle der Programmteilnehmer durch die Affiliates ist praktisch nicht durchführbar", erläutert die Mainzer Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer, Betreiberin des Online-Mustershops www.legalershop.de.

 

Im konkreten Fall hatten die Meta-Tags des Affiliate fremde Markenrechte verletzt. Nach Meinung des Gerichts ist diese Rechtsverletzung direkt dem Merchant zuzurechnen und als Mitstörer in Anspruch zu nehmen. Damit nicht genug: Die Haftung soll sich sogar auf Teile der Affiliate-Website beziehen, die gar nicht zum Partnerprogramm gehören, aber gleichwohl für Traffic auf der Merchant-Seite sorgen.

 

"Das Urteil steht im Widerspruch zur bislang herrschenden Rechtsprechung, wonach der Merchant nur für das haftet, wovon er weiß oder wissen muss, es aber nicht unterbindet", so Heukrodt-Bauer. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. 



"Sollte die neue Entscheidung des Landgerichts Köln rechtskräftig werden und Schule machen, stehen Partnerprogramme vor dem Aus. Das Haftungsrisiko für den Merchant wäre unübersehbar und vor allem nicht beherrschbar. Auch wenn der Merchant die für sein Programm maßgeblichen Suchbegriffe vertraglich vorgibt und die Haftung im Übrigen vertraglich ausschließt, kann er damit nicht verhindern, dass er von Dritten direkt in Anspruch genommen und verklagt wird. Auch die Möglichkeit des Rückgriffs auf den Affiliate hilft da nicht wirklich", verdeutlicht Heukrodt-Bauer die Problemlage.


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Legalershop.de ist ein Mustershop, der die rechtlichen Anforderungen bei Internetgeschäften am Bildschirm veranschaulicht. Das Internetangebot richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Shop selbst einrichten und betreuen und dabei keine anwaltliche Prüfung auf Rechtssicherheit vornehmen lassen. Das von der Mainzer Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer betriebene Portal informiert über rechtssicheres Verkaufen im Internet, wobei legalershop.de entweder online oder auf CD-ROM genutzt werden kann. Während Bücher und juristische Abhandlungen das Thema nur theoretisch behandeln, geht es bei legalershop.de um die praxisgerechte Darstellung. Alle Kaufoperationen können "live" durchgeführt werden. Infozeichen an den rechtlich relevanten Stellen leiten zu leicht verständlichen Erklärungen und Rechtsthemen über. Zum Inhalt gehören unter anderem Allgemeine Geschäftsbedingungen, das Widerrufs- oder Rückgaberecht des Kunden, die Anbieterkennzeichnung und Internetauktionen. Sämtliche Musterformulierungen können übernommen werden.

 

Weitere Informationen unter www.legalershop.de

Belegexemplar erbeten an Kontakt.