Legalershop.de - Internetrecht für Ihren Onlineshop
MUSTERSHOP
DEMO MUSTERSHOP
ANMELDUNG MUSTERSHOP
SHOPPRÜFUNG
UPDATE-SERVICE
ONLINEKONFERENZ
HILFE BEI ABMAHNUNGEN
ARTIKEL & INFOS
NEWSLETTER
WEBLOG
PRESSE-ECKE
Pressemitteilungen 2008
Pressemitteilungen 2007
Pressemitteilungen 2006
Pressemitteilungen 2005
Pressemitteilungen 2004
Wir in der Presse
Das Konzept
Veröffentlichungen
Pressekontakt
S. HEUKRODT-BAUER
PARTNER
 
Aktuelles Internetrecht

Das sagen die Kunden
"Einige positive Anmerkungen zu Ihrer Seite: sehr schöne Aufmachung, sehr informativ und man kann es sehr gut verwenden."
Oliver Konzelmann
per eMail am 02.06.2009
legalershop.de
Philosophie
Login
Username:

Password:




Neuestes Update
Fachanwältin für Informationstechnologierecht
  Home  |  Sitemap  |  Datenschutz  |  AGB  |  Kontakt  |  Impressum 
 PRESSE-ECKE   Pressemitteilungen 2007   Pressemitteilungen 2005   23.05.2005 | legalershop.de - Internetrecht für Ihren Onlineshop einfach gemacht! 

Mainz, den 23.05.2005

Lassen Sie keine Verbraucher in Ihren b2b-Onlineshop


Onlineshop-Betreiber dürfen ihre Waren gegenüber Verbrauchern und gewerblichen Kunden nicht einheitlich präsentieren. Eine Reihe der gesetzlichen Anforderungen, die der Gesetzgeber an Business-to-Consumer-Shops (b2c) stellt, sind für Business-to-Business-Shops (b2b) nicht relevant. Geschäftskundenbereiche sind daher in rechtlicher Hinsicht völlig anders gestaltet. Wenn Verbraucher in diesen Teil des Internetauftritts gelangen, besteht ein erhebliches Abmahnrisiko. Darauf weist die Mainzer Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer, Betreiberin des Mustershops www.legalershop.de, hin. 



B2b-Kunden haben kein Widerrufs- oder Rückgaberecht und müssen daher nicht entsprechend den Fernabsatzregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) belehrt werden. Preise sind gegenüber Verbrauchern als Endpreise, also brutto einschließlich aller sonst anfallenden Kosten, anzugeben. Im b2b-Shop werden Preise netto ausgezeichnet und Hinweise auf Mehrwertsteuer und Versandkosten finden sich oftmals erst in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Zwischen Geschäftsleuten bestehen die handelsrechtlichen Gewährleistungsvorschriften und Rügepflichten, welche erheblich vom Verbraucherrecht abweichen. Beim b2b-Geschäft sind daher innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Klauseln zulässig, die beim b2c-Geschäft rechtswidrig und damit abmahnträchtig wären.

Empfehlenswert ist ein deutlich gekennzeichneter Hinweis auf der Website: "Unser Angebot richtet sich nur an Gewerbetreibende und Freiberufler!". Wenn sich der Onlineshop sowohl an private als auch gewerbliche Kunden richtet, sollte ein passwortgeschützter Bereich für Geschäftskunden eingerichtet werden. Alternative: Der b2b-Bereich des Shops wird über einen farbigen, genau beschrifteten Link klar als Geschäftskundenbereich ausgewiesen.

 

Legalershop.de ist ein Mustershop, der die rechtlichen Anforderungen bei Internetgeschäften am Bildschirm veranschaulicht. Das Internetangebot richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Shop selbst einrichten und betreuen und dabei keine anwaltliche Prüfung auf Rechtssicherheit vornehmen lassen. Das von der Mainzer Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer betriebene Portal informiert über rechtssicheres Verkaufen im Internet. Während Bücher und juristische Abhandlungen das Thema nur theoretisch behandeln, geht es bei legalershop.de um eine praxisgerechte Darstellung. Alle Kaufoperationen können "live" durchgeführt werden, wobei Infozeichen an den rechtlich relevanten Stellen zu leicht verständlichen Erklärungen und Rechtsthemen überleiten. Zum Inhalt gehören unter anderem Allgemeine Geschäftsbedingungen, das Widerrufs- oder Rückgaberecht des Kunden und Anbieterkennzeichnung. Sämtliche Musterformulierungen können übernommen werden.

 

Beleg an Kontakt erbeten / Bildmaterial auf Anfrage