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Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M., Fachanwältin für Informationstechnologierecht, schreibt regelmäßig für die 14-tägige Kolumne "Der E-Shop-Tipp" in der Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterInternet World Business

 

 

Business-Blogs: Was ist rechtlich zu beachten?


Business-Blogs sind ein hervorrragendes Marketingsinstrument und wachsen zur Zeit wie Pilze aus dem Boden. Darüber werden aber die rechtlichen Mindestanforderungen oft vergessen.

 

Blogs gehören zu den Medien- oder Telediensten und müssen ein Impressum nach § 10 Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) bzw. § 6 Teledienstegesetz (TDG) haben. Anzugeben sind der Name des Anbieters einschließlich des Vertretungsberechtigten,  die Anschrift und die E-Mailadresse, eine  ggf. zuständige Aufsichtsbehörde, vorhandene Registereintragungen,  berufsständische Kammern mit der gesetzliche Berufsbezeichnung und den gesetzlichen Grundlagen der Tätigkeit und die  Umsatzsteueridentifikationsnummer. Bei Mediendiensten kommt der Name und die Anschrift eines Verantwortlichen hinzu, der seinen ständigen Aufenthalt in Deutschland und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben muss, mindesten 18 Jahre alt ist und unbeschränkt strafrechtlich verfolgbar ist.

 

Wer weiß, dass sein Weblog auf strafrechtlich relevante Inhalte verlinkt, haftet genauso wie derjenige, der später davon erfährt, den Link dann aber nicht entfernt. Ein Disclaimer hilft da überhaupt nichts!

 

Vorsicht ist bei der Trackback-Funktion geboten, die Dritten die Kommentierung der Weblog-Einträge ermöglicht. Die Beiträge sollten erst nach Überprüfung freigeschaltet werden.  

 

Auch wenn Blogs in wenigen Minuten eingerichtet sind, die rechtlichen Anforderungen dürfen angesichts des hohen Abmahn- und Haftungsrisikos nicht vergessen werden.

 

Ausgabe 12/05 31.10.2005

 

 

Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer schreibt regelmässig Artikel für die Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterInternet World Business.

 

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