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Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M., Fachanwältin für Informationstechnologierecht, schreibt regelmäßig für die 14-tägige Kolumne "Der E-Shop-Tipp" in der Internet World Business.
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Welches Recht gilt beim Internet-Geschäft mit ausländischen Kunden?
In Deutschland haben Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei Internet-Geschäften, in Frankreich beträgt die Widerrufsfrist nur sieben Tage. Da sich deutsche Online-Händler mit "ihrem Recht" besser auskennen, wollen sie meist deutsches Kaufrecht anwenden. Das ist bei Verbraucherverträgen aber nur bedingt möglich.
Nach Art. 27 ff. Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) können Vertragspartner das anzuwendende Recht vereinbaren. In der Praxis geschieht das durch die Formulierung "Es gilt deutsches Recht" in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wenn keine Rechtswahl getroffen wurde, gilt nach Art. 29 EGBGB grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat.
Bei Verbraucherverträgen darf die Rechtswahl aber nicht zu einer Benachteiligung des Verbrauchers führen und ihm weniger Schutz bieten als das Recht seines Landes. Dazu müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Der Verkäufer muss sein Angebot ausdrücklich auf den Herkunftsstaat des Verbrauchers ausgerichtet und etwa die Währung, die Sprache, die Maßeinheiten oder die Domain-Namen des Verbraucherstaates eingesetzt haben. Außerdem muss der Verbraucher seine Bestellung in seinem Herkunftsland vorgenommen haben, was bei Internet-Geschäften aus dem Ausland immer der Fall ist.
Wer also an Verbraucher im Ausland verkaufen will, sollte dabei auf jeden Fall berücksichtigen, dass mit der mehrsprachigen Gestaltung des Onlineshops eine Vereinbarung der deutschen Rechtsordnung unwirksam werden kann.
Ausgabe 03-2006 , Seite 11
Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer schreibt regelmässig Artikel für die Internet World Business.
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