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per eMail am 02.06.2009
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10.06.2010

Neues Fernabsatzrecht tritt morgen in Kraft!

Wir hatten Sie bereits am 11.05.2010 darüber informiert, dass zum 11.06.2010 ein neues Fernabsatzrecht in Kraft tritt und insbesondere eine neue Widerrufsbelehrung zu nutzen ist.



Für Onlineshopbetreiber gilt: 


Sie können ab sofort die neue Widerrufsbelehrung mit einer 14-tägigen Widerrufsfrist nutzen. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Informationspflichten in Textform nachkommen, indem Sie Ihre gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bestell-Eingangsbestätigung beifügen, die Sie Ihren Kunden nach der Bestellung direkt zusenden. 


Bei denjenigen Shops, bei denen der Vertrag sofort mit der Bestellung zustande kommt, müssen die AGB der Auftragsbestätigung beigefügt werden, die nach Eingang der Bestellung versendet wird. Nach § 355 Abs. 2 BGB neuer Fassung reicht es aus, wenn die Textformbelehrung „unverzüglich“ nach Vertragsschluss erfolgt.


Für eBay-Händler gilt: 


Die meisten Händler bei eBay werden auch nach dem 11.06.2010 die Widerrufsbelehrung mit einer Widerrufsfrist von einem Monat nutzen müssen. Die 14-Tagesfrist des gesetzlichen Musters nach Anlage 1 zu Art. 246 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB kann nur dann verwendet werden, wenn die nach § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 2 EGBGB erforderliche Belehrung in Textform vor Vertragsschluss erfolgt. Es geht also immer noch um die bereits bekannte Problematik, dass der Händler dem Verbraucher vor Vertragsschluss die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Textform übermitteln muss. Nach neuer Rechtslage sollen zwar auch eBay-Händler die Möglichkeit erhalten, die 14-Tagesfrist zu nutzen. Nach § 355 Abs. 2 BGB neuer Fassung erfüllt der Unternehmer seine Informationspflichten auch dann, wenn er die Belehrung in Textform „ unverzüglich nach Vertragsschluss“ vornimmt. Diese Anforderung wäre bei eBay erfüllt, wenn die Belehrung mit der Kaufbestätigung erfolgte, die das System automatisch versendet. eBay hat darüber informiert, voraussichtlich ab Juli 2010 die Technik so einzurichten, dass die automatische Integration der von dem Käufer hinterlegten AGB in die Kaufbestätigung erfolgt. Sobald das der Fall ist, kann die Widerrufsfrist auf 14 Tage gesetzt werden. Etwas anderes gilt für ebay-Händler, die allen Käufern unmittelbar nach dem Kauf selbst eine eigene Mail mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusenden oder ein Verkaufstool wie afterbuy oder dreamrobot nutzen, welches die Mails ebenfalls versendet. Diese Händler können sofort die 14-Tagesfrist in Ihre Widerrufsbelehrungen einsetzen.


Keine Übergangsfrist!


Die neuen Texte dürfen erst ab dem 11.06.2010 genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzgeber keine Übergangsfrist vorgesehen hat. Eine zu frühe oder zu späte Nutzung kann daher zur Abmahnung führen!


Kein Verstoß gegen alte Unterlassungserklärungen oder gerichtliche Entscheidungen!


Außerdem ist zu beachten, dass der neue Gesetzestext nicht gegen Unterlassungserklärungen nach Abmahnungen verstoßen darf, die Sie in der Vergangenheit ggf. abgegeben haben. Gleiches gilt für einstweilige Verfügungen oder Urteile, die nach alter Rechtslage ergangen, allerdings trotzdem wirksam sind. Bitte prüfen Sie daher, ob aufgrund alter Abmahnungen Handlungsbedarf besteht. Dann müssten die Unterlassungserklärungen ggf. gekündigt oder angepasst werden.



Weitere Informationen finden Sie im Internen Bereich


  • in der Rubrik "Rechtsthemen":
    • " Neues Widerrufsrecht zum 11.06.2010"
    • „Pflichten beim Fernabsatzkauf“
    • „Das müssen Sie bei b2c-Auktionen beachten!“ 

  • in der Rubrik "Mustersammlung:
    • Widerrufsbelehrung für Onlineshops mit 40-EUR-Klausel Fassung ab 11.06.2010
    • Widerrufsbelehrung für Onlineshops mit 40-EUR-Klausel Fassung ab 11.06.2010
    • AGB für eBay Fassung ab 11.06.2010